Für Kinder, die eine höherbildende Schule (mit Maturaabschluss) bzw. ein Studium absolvieren

Stipendienvergabe - Richtlinienänderung

Folgende Richtlinienänderung wurde vom Gemeinderat per 16.10.2013 beschlossen:

1. Der Gemeinderat kann aus freiem Ermessen an jene im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Schüler, die das 9. Schuljahr hinter sich gebracht haben und eine mit Matura abschließende Schule, Akademie, Universität oder Hochschule besuchen, ein Stipendium gewähren. Das Stipendium wird nur während der Zeit des Bezuges der Kinderbeihilfe gewährt. Die Mittel hiefür sind vom Gemeinderat jährlich im Rahmen des Voranschlages zu beschließen. Das Schul- bzw. Studienjahr ist mit 10 Monaten zu werten. Die Auszahlung erfolgt bei positivem Abschluss des Schul- bzw. Studienjahres im Nachhinein.

2. Für die Vergabe des Stipendiums sind vom Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:

Schriftliches Ansuchen um die Zuerkennung eines Stipendiums, Nachweis über den positiven Abschluss des Schul- bzw. Studienjahres, Nachweis über den Bezug der Kinderbeihilfe für jene, die eine Akademie, Hochschule oder Universität besuchen.

3. Das Ansuchen um die Gewährung eines Stipendiums ist bis Ende November nach Ablauf des jeweils Schul- bzw. Studienjahres mit den unter Punkt 2 genannten Unterlagen am Gemeindeamt einzureichen.

4. Der Gemeinderat hat dann in jedem einzelnen Fall über die Zuerkennung eines Stipendiums zu entscheiden.